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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    AGB für Türöffnungen & Schlüsseldienstleistungen der Open Point Schlüsseldienst

    1. Vertragspartner

    Der Vertrag über eine Türöffnung oder eine andere Schlüsseldienstleistung kommt zustande zwischen der Open Point Schlüsseldienst, Gemarkenstraße 103, 45147 Essen, und dem Auftraggeber. Mit Erteilung des Auftrags – telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort – erkennt der Auftraggeber diese AGB an.

    2. Vertragsgegenstand

    Es wird stets eine beschädigungsfreie Öffnung der Tür angestrebt. Sollte sich diese im Einzelfall – etwa wegen besonderer Schließtechnik oder bereits beschädigtem Schloss – nicht realisieren lassen, wird die Tür bzw. das Schloss nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers gewaltsam geöffnet. Der Auftraggeber wird vor Beginn der Arbeiten über die voraussichtlichen Folgen und Kosten informiert.

    3. Leistungen und Preise

    Für eine Türöffnung gelten die folgenden Pauschalpreise. Sie beinhalten jeweils die An- und Abfahrt sowie bis zu 45 Minuten Arbeitszeit vor Ort:

    ZeitraumPauschalpreis
    Mo–Fr 06:00 – 20:00 Uhr49,57 € – 66,39 €
    Mo–Fr 20:00 – 06:00 Uhr sowie Sa, So und Feiertage83,19 € – 91,59 €

    Weiterführende Arbeiten (z. B. Schlosswechsel, Zylindertausch, Reparaturen) sowie verbautes Material werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand und zu marktüblichen Preisen berechnet. Der Auftraggeber wird vor Ausführung informiert und stimmt zu.

    4. Zahlungsbedingungen

    Die Vergütung ist sofort nach Leistungserbringung vor Ort fällig – wahlweise in bar oder per EC-Karte. Eine ordnungsgemäße Rechnung wird auf Wunsch ausgestellt bzw. nachgereicht.

    5. Haftung

    Die Haftung der Open Point Schlüsseldienst richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

    6. Berechtigungsnachweis

    Open Point Schlüsseldienst ist berechtigt, vor Beginn der Türöffnung einen Nachweis über die Berechtigung des Auftraggebers (z. B. Personalausweis, Mietvertrag) zu verlangen. Bei begründetem Zweifel kann zusätzlich die Polizei hinzugezogen werden. Beschwerden sind schriftlich zu richten an:

    Open Point Schlüsseldienst
    Gemarkenstraße 103
    45147 Essen
    E-Mail: info@openpoint-schluesseldienst.de

    7. Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

    8. Widerrufsrecht für Verbraucher

    Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail an info@openpoint-schluesseldienst.de) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

    Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren. Dies ist bei einer Notfall-Türöffnung in der Regel der Fall.

    Hinweis: Die unterschriebene Papier-Version dieser AGB wird Ihnen vor Auftragsausführung von unserem Mitarbeiter vor Ort zur Unterschrift vorgelegt.